Wir sind keine Juristen! Wir sind Techniker und kennen uns gut im Umgang mit barrierefreien Höranlagen aus. Für eine rechtssichere Beratung konsultieren Sie bitte entsprechende Fachleute. Dennoch muss das Gesetz auf unserer Homepage erwähnt und thematisiert werden, denn viele Leute sind sich der juristischen Lage gar nicht bewusst.
Das BGG verfolgt das Ziel, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten. Dies bezieht sich nach aktuellem Stand der Rechtslage auf den öffentlichen Raum. Private Unternehmen können später auch in das Gesetz eingeschlossen werden.
Öffentliche Stellen des Bundes sind verpflichtet, ihre Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Informationsverarbeitungssysteme, Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Besonders hervorgehoben werden Kommunikationshilfen.
Das BGG verbietet Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen durch öffentliche Stellen des Bundes. Das BGG stellt somit sicher, dass Menschen mit Behinderungen ein rechtlicher Rahmen zur Verfügung steht, um gleiche Zugänglichkeit und Nutzungsmöglichkeiten in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu gewährleisten.